Die Kinder und Jugendlichen haben entsprechend geltenden Rechts einen Anspruch auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Wir nehmen unsere Verpflichtung sehr ernst, diese zu gewährleisten. Bei Verdacht oder Bekanntwerden einer Kindeswohlgefährdung handeln wir zügig und angemessen. Dies beinhaltet neben einer Gefahreneinschätzung auch das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft nach §8a SGB VIII (derzeit Lisa Alberding) und das Erstellen eines Schutzplanes (als Anhang beigefügt). Der Berlineinheitliche Erfassungsbogen ist ebenso Teil der Gefahreneinschätzung (als Anhang beigefügt).

Entsprechend dem Alter der jungen Menschen informieren wir über

Gefährdungsmöglichkeiten auch durch die neuen Medien und stärken die Wahrnehmung ihrer individuellen Gefährdungspotenziale.

Alle Mitarbeiter_innen unseres Trägers, die Kontakt zu den bei uns lebenden Kindern und Jugendlichen haben, reichen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis ein.