Die Gesellschaft für erzieherische Hilfen (GfH) gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mbH.
Selbstverständlich bilden die umfassenden und übergreifenden Gesetze, wie das Grundgesetz, die Menschenrechte oder die Kinderrechte die Basis unserer Arbeit. Eine weitere entscheidende Grundlage ist das Kinder- und Jugendschutzgesetz (SGB VIII) und der darin geregelte Schutz-, Erziehungs- und Förderaspekt.
Unter der Trägerschaft der GfH gGmbH bietet die „KJWi Lichtenrade“ 8 Wohngruppen mit insgesamt 44 Plätzen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Unterbringung in den Wohngruppen erfolgt gemäß §27, in Verbindung mit den §§ 34; 35a; 41 SGB VIII. In der Clearinggruppe auch in Verbindung mit dem §42.
Grundlagen der Arbeit innerhalb der Wohngruppe ist der mit der Senatsverwaltung geschlossene Trägervertrag sowie der Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug).
Wir verstehen uns als Dienstleister der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Wissenschaft Berlin. In der Umsetzung unseres Auftrages tragen wir unterstützend zur Umsetzung des Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 SGB VIII bei.