Aus den bisherigen Abschnitten geht hervor, dass die Partizipation in ihren verschiedenen Formen, wie Mitsprache, Mitbestimmung bis hin zur Selbstbestimmung, ein wiederkehrender elementarer Bestandteil unserer Arbeit ist und damit unsere Haltung gegenüber allen Beteiligten grundlegend definiert.

Neben einer grundsätzlich offenen und respektvollen Haltung sind sich die Mitarbeiter_innen im Klaren darüber, dass die Partizipation in einem interaktiven Prozess erlernt werden muss, hierzu sollen sie ermutigt und befähigt werden. Im Sinne einer demokratischen Grundhaltung beinhaltet das Partizipationsverständnis ebenso die Vermittlung von Rücksicht und Kompromissbereitschaft und damit ein Abwägen der eigenen Interessen mit Blick auf die der Anderen.

Die Partizipationsmöglichkeiten aller Beteiligten und auch die der Mitarbeiter_innen sind innerhalb der Qualitätsrichtlinien genauer definiert, daher soll folgend die Partizipation der Kinder und Jugendlichen noch einmal detaillierter Beachtung finden. Wir weisen diesbezüglich darauf hin, dass hier keine Vollständigkeit der Partizipationsmöglichkeiten aufgeführt sind, sondern diese nur exemplarisch dargestellt werden.