• Unterbringung gemäß §27 in Verbindung mit §§ 34;41 SGB VIII –

In erster Linie richtet sich dieses Angebot an den „Nachwuchs“ der „KJWi Lichtenrade“ aus den anderen Wohngruppen (A 3) und soll im Zuge der Verselbstständigung stufenweise die 15jährigen Jugendlichen auf das eigenverantwortliche Leben in einer eigenen Wohnung vorbereiten. Bei freien Plätzen ist auch die Neuaufnahme in diese Gruppen möglich. Hierbei ist das Kennenlernen der Betreuer_innen und der Jugendlichen ebenso wie das Einverständnis in die bestehenden Regeln und Strukturen der Wohngruppe Voraussetzung.

Die Unterbringung erfordert, dass die Heranwachsenden weiter in einer Jugendgruppe leben wollen und/ oder zumindest bereit sind, sich auf die Beratung und Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen Fachkraft einzulassen. Ziel ist die Verselbstständigung der jungen Menschen für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Auch die Begleitung in eine Ausbildung oder Beschäftigung bilden hier einen Schwerpunkt.

Die Wohngruppe ist in einem Einfamilienhaus untergebracht und bietet 5 Einzelzimmer und 1 Doppelzimmer. Die Einzelzimmer könnten bei Bedarf und in Abstimmung mit den Jugendlichen (teilweise und zeitweise) auch doppelt belegt werden. Diesbezüglich sei jedoch auf das Mitspracherecht der Jugendlichen besonders hingewiesen. Eine volle Auslastung der vorhandenen Zimmer als Doppelzimmer ist grundsätzlich nicht vorgesehen, aus Rücksicht auf die Privats- und Intimsphäre der Heranwachsenden.
Das Haus steht in zweiter Reihe, ist von der Straße nicht einsehbar und bietet dadurch den Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch einen besonderen Schutz ihrer Intimsphäre. Die Wohngruppe verfügt über einen großen Wohn-/ Essraum mit Klavier und angrenzender Küche sowie großer Terrasse zum Garten. Im Souterrain befinden sich zwei Hobbyräume und die Waschküche.