Die pädagogische Arbeit beruht auf festgelegten, ausformulierten ethischen Grundsätzen des Trägers, entlang derer die berufliche Haltung und das berufliche Handeln ausgerichtet sind. Die Fachkräfte vertreten dieses berufliche Selbstverständnis und sind an der Weiterentwicklung des berufsethischen Ansatzes beteiligt.

Grundsatz

  • Wir stehen bedingungslos für die Wahrung der Menschen- und Kinderrechte ein.
  • Wir fördern, aufgrund unserer beruflichen Verantwortung, die Entwicklung von Einzelnen, Gruppen, Gemeinwesen und der Gesellschaft und leisten Hilfestellungen bei persönlich-gesellschaftlichen Konflikten.
  • Wir sind bestrebt, ausschließlich mit solchen Dienststellen und Organisatio- nen zusammen zu arbeiten, deren Politik, Verfahren und Arbeitsweisen da- hin zielen, eine angemessene Dienstleistung anzubieten und professionelle Vorgehensweisen zu unterstützen, die unser ethisches Grundverständnis teilen.
  • Wir erkennen die beruflichen und persönlichen Grenzen und respektieren diese.
  • Wir achten jeden Menschen als Expert_in seiner selbst und machen uns die Diversität zu Nutze. Dies gilt auch für die verschiedenen Professionen. Wir erkennen die damit einhergehenden unterschiedlichen Arbeitsweisen an.
  • Wir legen großen Wert auf Kritik, nehmen diese an und äußern sie stets in geeigneter, wertschätzender und verantwortungsvoller Form.
  • Wir setzen uns für unsere Mitmenschen für Gerechtigkeit ein und achten auf die Einhaltung der ethischen Prinzipien.

I. Demokratieverständnis

  • Wir ermöglichen die höchstmögliche Teilhabe und Partizipation.
  • Wir vermitteln die Akzeptanz von Vielfalt und Diversität, im Sinne von Toleranz für unterschiedliche Lebensentwürfe, Lebensformen und Lebensziele.
  • Wir bieten allen Menschen einen Umgang ohne Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Alter, Behinderung, Hautfarbe, soziale Schicht, Rasse, Religion, Sprache, politische Ansichten oder sexuelle Haltungen.
  • Wir respektieren die grundlegenden Menschenrechte von Einzelnen und Gruppen, wie sie in der universellen Menschenrechtsdeklaration der Verein- ten Nationen und in den davon abgeleiteten internationalen Vereinbarungen ausgedrückt sind.
  • Wir verwehren uns gegen jegliche direkte oder indirekte Unterstützung von Einzelnen, Gruppen, politischen Kräften oder Machtstrukturen, die Mittel wie Terrorismus, Folter und ähnliche Gewaltmethoden anwenden.

II. Personalität

  • Jeder Mensch hat seinen eigenen Wert, der eine echte Wertschätzung dieser Person begründet. Dies schließt die körperliche und seelische Unversehrtheit mit ein.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung, soweit dadurch nicht das gleiche Recht eines anderen verletzt wird.
  • Wir vertreten das Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und setzen dies als Unterstützung der Entwicklung der individuellen Persönlichkeit um.

III.Solidarität

  • Wir leben eine Verbundenheit, Verantwortlichkeit und ein positives Miteinander mit allen Ebenen und Bereichen der Gesellschaft.

„Menschen, deren Lage man nicht teilt, dennoch bei der Verwirklichung derselben Chancen, Rechte und Ziele zu unterstützen, die man selbst genießt bzw. als wertvoll erachtet“ (Wildt 1996)

IV.Verantwortung

  • Wir sind uns unserer Aufgabe unseres Auftrages und der besonderen Verantwortung, die dies mit sich bringt bewusst und handeln so, dass wir es jederzeit vor uns selbst und Dritten rechtfertigen und nachvollziehbar begründen können.

V. Umgang mit Macht in der helfenden Beziehung

  • Wir leben einen sensiblen Umgang mit Macht und Machtstrukturen und distanzieren uns von jeglicher Form von körperlicher oder seelischer Gewalt, die durch Machtmissbrauch verursacht ist.
  • Wir besitzen keine Macht, sind uns unseres enormen Spannungsfeldes in der Arbeit bewusst und reflektieren regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des Machtverhältnisses unser Handeln.
  • Wenn Zwang/Sanktionen notwendig erscheinen, um die Probleme einer Seite auf Kosten der Interessen Anderer oder auch des eigenen Interesses zu lösen, darf der Einsatz von Maßnahmen erst nach gründlicher Abwägung der Forderungen und Folgen beider sich gegenüberstehenden Parteien erfolgen.

VI.Haltung des „Nicht-Wissens“

  • Wir handeln ausschließlich unter Vorlage von Fakten, vermeiden die Verallgemeinerung und/ oder vorschnelle Entscheidungen, Zuweisungen in soziale oder psychologische Kategorien. Jeder Fall/ jede Person ist einzigartig und individuell zu betrachten.

VII.Haltung zu Vertraulichkeit

  • Wir halten uns aus Überzeugung bedingungslos an die Bestimmungen des Datenschutzes, an die Wahrung der Intims- und Privatsphäre sowie an unsere Schweigepflicht, sofern dies nicht mit übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Straftatbeständen kollidiert.
  • Es ist für uns selbstverständlich, dass Vertrauen und Vertraulichkeit unumgänglich im Zusammenhang stehen. In diesem Sinne pflegen wir einen transparenten Umgang mit den Grenzen unserer Vertraulichkeit.

VIII.Haltung zu Transparenz

  • Unsere Arbeit lebt von zwischenmenschlichen Interaktionen in vielfältigen Kombinationen. Um vertrauensvolle Beziehungen aufbauen zu können bedarf es der Ehrlichkeit und Transparenz. Wir vertreten einen transparenten Umgang mit Entscheidungsprozessen, Methoden, Perspektiven, sofern diese eine positive Zusammenarbeit nicht gefährden.

IX.Haltung zu kritischer Parteilichkeit

  • Wir hinterfragen uns selbst als Träger und als Fachkräfte sowie den öffentlichen Auftraggeber, im Sinne der Klienten_innen und Forderungen im Zusammenhang von Aufgaben, Handlungsvorschriften und Zielen kritisch und benennen Fehlentwicklungen und Probleme.