Wie im Bereich der Partizipation gültig, gehört auch das Beschwerdemanagement zu der Basis der pädagogischen Arbeit. Die Kinder und Jugendlichen werden über ihre Rechte informiert.
Durch eine offene und wertschätzende Kommunikation sollen die Kinder und Jugendlichen ermutigt werden, ihre Sorgen, Wünsche, Ängste und Bedürfnisse mitzuteilen. So wird beispielsweise durch Rituale, ein spielerisches und humorvolles Miteinander oder auch durch regelmäßige Gesprächsrunden, ein Klima geschaffen, was schon frühzeitig und kleinschrittig anregt, über Belastungen jeglicher Art zu sprechen. Sie erfahren hierbei immer ein „offenes Ohr“ und lernen, dass ihre Belange oder Beschwerden keinerlei negative Konsequenzen für sie haben.

In der Regel werden diese Beschwerden der Bezugsbetreuer_in mitgeteilt. Die Kinder und Jugendlichen können sich jedoch ihren Weg selber wählen, ihre Beschwerde vorzubringen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit:

  • sich mit anderen Kindern oder Jugendlichen auszutauschen, auch über die Grenzen der eigenen Wohngruppe hinaus
  • sich an jeden anderen Mitarbeiter_in aus anderen Wohngruppen zu wenden
  • sich an die Einrichtungsleitung zu wenden
  • ihre Familien zu kontaktieren
  • ihren Vormund oder ihre zuständige Sozialarbeiter_in im Jugendamt anzurufen
  • sich an Lehrer_innen, Therapeut_innen o.ä. externe Vertrauenspersonen zu wenden